kennzeichnung von SportbootenAuch auf einem Teil der Leipziger Gewässer und im Leipziger Neuseenland gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Sportboote, zu denen auch Canadier und Kajaks gehören.

 

Dazu ergänzend ein paar Punkte:

  • Die Kennzeichnungspflicht gilt im Leipziger Neuseenland nur für die "schiffbaren" Gewässer: die neuen Seen, die Stadtelster, das Elsterflutbett, den Elstermühlgraben, den Karl-Heine-Kanal, die Pleiße stromab vom Bootsverleih am Wildpark, die Weiße Elster stromab vom Pistorissteg bis Palmengartenwehr, den Saale-Leipzig-Kanal. Allerdings macht es einerseits wenig Sinn, diese Gewässer in seinen Fahrten auszusparen, andererseits eine geforderte Kennzeichnung immer wieder ab und dran zu machen, wenn man diese Gewässerabschnitte verlässt oder sie erreicht.
  • Eine Kennzeichnungspflicht besteht in Deutschland z.B. auch für die Spreewaldgewässer, für die brandenburgischen Havelgewässer, für die Berliner Gewässer, für die Elbe, Unstrut, Saale, und, und, und... Eben überall, wo man auch (gelegentlich) auf Motorboote und/oder Berufsschifffahrt trifft.
  • Beamte der Wasserschutzpolizei haben uns gesagt, dass sie die Buchstabenhöhe bei Kanus und Kajaks nicht nachmessen. Allerdings gilt, dass die Beschriftung auch aus etwas Entfernung (z.B. von einem Polizeiboot, das sich auf eine vertretbare Entfernung genähert hat) und von beiden Seiten aus lesbar sein muss. Im Zweifelsfall müssen es eben die festgelegten 10 cm, hell auf dunkel, bzw. dunkel auf hell, sein.
  • "Name und Anschrift" kann z.B. auch eine wasserfest einlaminierte Visitenkarte o.ä. sein, die im Boot angebracht oder festgeklebt ist. Als "Anschrift" nur eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer kann eventuell zu wenig sein, ist aber besser als nichts.
    Bei Vereinsbooten reicht in jedem Fall der Vereinsname in Kombination mit einem Bootsnamen. Bei Privatbooten, die mit Vereinsnamen beschriftet sind, muss dennoch "Name und Anschrift" innen zu finden sein.
  • Bei Verstößen wird es in Leipzig wohl erst eine freundliche Belehrung geben, bei Wiederholung oder auf "echten" Schifffahrtsstraßen auch ein Bußgeld.

Kennzeichnet eure Boote!

Im Zweifelsfall gelten die Bestimmungen der Schifffahrtsverordnungen! Eine Diskussion mit den Wapo-Beamten ist nicht zielführend.
Der DKV hat einige Links zum Thema in diesem PDF (185 KB) zusammengefasst...

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