Eisvogelschutz im Floßgraben - Regelung ab 1. März beachten - Foto: Falk BruderAuch für das laufende Jahr gilt die Allgemeinverfügung über besondere Schutzmaßnahmen für den Eisvogel am Floßgraben durch die Stadt Leipzig. Wieder gelten die bekannten Einschränkungen, analog zu den Vorjahren.

Für uns Paddelnde ist wichtig: vom 1. März bis einschließlich 30. September dürfen muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge ausschließlich in der Zeit

  • von 11:00 bis 13:00 Uhr
  • von 15:00 bis 18:00 Uhr und
  • von 20:00 bis 22:00 Uhr

den Floßgraben befahren. Das Ufer darf auf einem 20 Meter breiten, beidseitigen Uferstreifen weder betreten noch befahren werden.

Wir bitten um strikte Einhaltung dieser Zeitkorridore, es werden auch immer wieder Kontrollen durchgeführt. Der Ärger ist vermeidbar, die Strafen sind hoch!

 

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